Der gute und der schlechte Rechtsbruch

Die Bundesregierung soll und wird eine CD ankaufen, die (angeblich) Daten von 1500 deutschen Steuersündern enthält. [..] Es wird ein Unterschied gemacht zwischen gutem und schlechtem Rechtsbruch, wodurch das Recht relativiert wird. Wer nicht will, dass aus hehren Motiven gefoltert wird, der kann auch nicht ernsthaft den Ankauf dieser Daten befürworten. Internet-Law

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